EINE GEMEINSCHAFTSGARAGE EIGENT SICH ZUM STROMTANKEN!

Diese Möglichkeiten haben Sie:

In einer Eigentumswohnung darf ohne vorherige Zustimmung der Miteigentümer nichts an den Zähler für die gemeinsamen Teile des Gebäudes angeschlossen werden. Hier sind drei möglichen Optionen, um ein Elektroauto im Miteigentum aufzuladen:

 

Option 1: Stellen Sie einen Antrag gemäß dem "Recht auf eine Wallbox", das einen Anschluss einer Ladestation an den Zähler der Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes und die Einrichtung einer Vorrichtung vorsieht, die es dem Verwalter ermöglicht, den verbrauchten Strom in Rechnung zu stellen.

Vorteile: Eine "einfache" Lösung, die sich für kleine Gebäude eignet oder für Fälle, in denen die Eigentümergemeinschaft mit der Einführung einer skalierbareren Lösung noch warten möchte.

Option 2: Es werden eine oder mehrere gemeinsam genutzte Ladestationen für die gesamte Eigentümergemeinschaft installiert. Durch freischalten mit einer RFID-Karte kann jeder Bewohner sein Elektrofahrzeug einfach aufladen.

Vorteile: Diese Lösung eignet sich für Gebäude mit Parkplätzen, bei denen es kompliziert wäre, auf jedem Platz eine Ladestation zu installieren, und ermöglicht es allen Bewohnern, auf eigene Elektrofahrzeuge einfach zu laden.

 

OPTION 1 • NUTZEN SIE IHR RECHT AUF EINE WALLBOX

  • Wann: Innen- oder Außenparkplatz- kleine Eigentumswohnung - einfache Lösung.
  • Wie: Anschluss an den Zähler der Gemeinschaftsbereiche.
  • Preisgestaltung: Bezahlung der Installation der Ladestation + Strom, der von der Hausverwaltung weiterberechnet wird.

OPTION 2 • TEILEN SIE EINE LADESTATION MIT ANDEREN.

  • Wann: Innen- oder Außenparkplatz - alle Arten von Wohnungen.
  • Wie: Von allen Bewohnern gemeinsam genutzte Ladestation.
  • Preisgestaltung: Die Miteigentümergemeinschaft finanziert die Infrastruktur und legt den Tarif für das Aufladen fest.

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Voiture électrique et borne de recharge dans un parking de copropriété

SORGENFREIES LADEN - FÜR VERMIETER, MIETER UND EIGENTÜMER.

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften bringt den Aufbau von Ladeinfrastruktur weiter voran. Oder einfach gesagt: Mieter und Eigentümer können nun einfacher am Tiefgaragenstellplatz eine Wallbox installieren lassen.

Mieter haben nun im Grundsatz darauf Anspruch, dass ihnen eine Ladelösung in der Tiefgarage aber auch im Freien gestattet wird. Die entstehenden Kosten hat dabei allerdings der Mieter zu tragen.

Auch die Eigentümer haben es einfacher. Grundsätzlich muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einer Installation zustimmen. Lediglich die Art und Weise der Durchführung der baulichen Maßnahme ist gemeinsam abzustimmen.

ChargeGuru begleitet Sie bei der Suche nach der besten Ladelösung.

Sorgenfreies Laden. Für Vermieter und für Mieter.

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