Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiden Deutschland GmbH für den Kauf einer Ladelösung und die Erbringung von Zusatzleistungen

Verkauf und/oder Lieferung einer Ladelösung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge („Ladelösung“) und/oder deren Montage, Installation und Inbetriebnahme inklusive sonstiger Unterstützungsleistungen (zusammen „Zusatzleistungen“) durch die Raiden Deutschland GmbH („Verkäufer“) an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB jeweils mit (Wohn-)Sitz in Deutschland (jeweils „Kunde“) erfolgen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit der Verkäufer und der Kunde im Einzelfall aufgrund eines jeweils in Textform im Sinne von § 126b BGB („Textform“) erfolgenden Angebots und dessen Annahme („Vertrag“) nicht Abweichendes vereinbaren:

1. Abschluss des Auftrags

1.1 Preisangaben des Verkäufers im Internet, auf dessen Website, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen, die Ladelösungen oder Zusatzleistungen betreffen (zusammen „Leistungen“), sind unverbindlich. Die vom Verkäufer über seine Leistungen bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

1.2 Angebote und Annahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auch Neben- und Zusatzabreden zu einem Vertrag, Beschaffenheitsangaben über die Leistungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Vertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Textform wird gewahrt durch einen E-Mail-Austausch zwischen dem Verkäufer und dem Kunden oder ein über die unter dem Link www.chargeguru.com erreichbare Website („Website“) vorgehaltenes Bestellverfahren.

1.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber dem Verkäufer nur, soweit der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Um seinen Bedarf zu definieren kann der Kunde auf der Website Bedarfsangaben in den dort vorgehaltenen Konfigurator eingeben und mittels Angabe seiner Kontaktdaten eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag stellen, in welchem die vom Kunden gewünschten Leistungen angegeben sind („Anfrage“). Zur Erbringung der von seinen Kunden angeforderten Leistungen stützt sich der Verkäufer auf ein Netzwerk professioneller Elektroinstallationsbetriebe („Partner“), die speziell für die Erbringung der vom Kunden angefragten Leistungen qualifiziert sind und sich in dessen räumlicher Nähe befinden. Nach Eingang der Anfrage leitet der Verkäufer die Beschreibung der vom Kunden gewünschten Leistungen an diese Partner weiter, die die angefragten Leistungen an dem vom Kunden festgelegten Ort anbieten können. Die Partner des Verkäufers, die auf die Anfrage des Kunden reagieren möchten, setzen sich mit dem Kunden in Verbindung, um die vom Kunden gewünschten Leistungen zu präzisieren, eventuell bei einem Termin mit dem Kunden an dem vom Kunden festgelegten Installationsort („Vor-Ort-Termin“). Der Verkäufer erstellt daraufhin einen oder mehrere Kostenvoranschläge („Angebote“) für die von den Partnern angebotenen Leistungen. Diese Angebote werden dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Jedes Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Leistungen, den Namen des Partners, den der Verkäufer für die Erbringung dieser Leistungen im Falle eine Beauftragung durch den Kunden unterbeauftragt, sowie den Preis für diese Leistungen.

1.5 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht im Angebot eine Verbindlichkeit des Angebots explizit ausgewiesen wird. Die mit dem Angebot korrespondierende Bestellung des Kunden (E-Mail genügt) stellt ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Vertrages dar, an das der Kunde für zwei Wochen ab Zugang der Bestellung beim Verkäufer gebunden ist. Mit der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer (E-Mail genügt) kommt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots des Verkäufers zustande, spätestens jedoch mit Durchführung der vertraglichen Leistungen.

1.6 Der Kunde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt seiner Anfrage alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die Erstellung des Angebots und, im Falle einer Beauftragung, die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
-  dem Verkäufer bzw. Partner freien Zugang zu den Orten zu gewähren, an denen die Leistungen erbracht werden;
-  dem Verkäufer bzw. Partner vollständige, genaue und rechtzeitige Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen seines Netzbetreibers;
-  einen neuen bzw. veränderten Netzanschluss zum Strombezug (inklusive ggf. dafür anfallender Kosten) herzustellen, soweit für die Ladelösung erforderlich;
-  Entscheidungen innerhalb der vom Verkäufer bzw. Partner geforderten Fristen zu treffen und generell Fragen des Verkäufers bzw. Partners innerhalb der ihnen geforderten Fristen zu beantworten;
-  notwendige Vollmachten einzuräumen (z. B. für die Anmeldung beim Netzbetreiber);
-  etwaig erforderliche öffentlich-rechtliche, baurechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen;
-  dafür Sorge zu tragen, dass der Eigentümer seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt, sofern der Kunde kein Eigentümer der Immobilie und/oder des Grundstücks ist;
-  für freie Montageflächen für die Ladelösung zu sorgen;
-  etwaige rechtliche und steuerliche Fragen sowie die Möglichkeiten von öffentlichen Finanzierungshilfen oder Fördermitteln zu klären;
-  wenn nötig einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu benennen und sicherzustellen, dass die Hauptansprechpartner und der Ansprechpartner während der gesamten Ausführung der Leistungen verfügbar sind;
-  den Verkäufer bzw. Partner direkt über alle möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen zu informieren;
-  die ihm übergegebenen Produktinformationen und etwaige für die Ladelösung geltenden Anforderung (z. B. Eichpflichten) sorgfältig zu beachten; sowie
-  mit dem Verkäufer bzw. Partner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.

1.7 Bietet der Verkäufer dem Kunden in einem Angebot bzw. einem Kostenvoranschlag mehrere/unterschiedliche Leistungen (z. B. den Verkauf und die Lieferung der Ladelösung, die Erbringung einzelner oder mehrerer Zusatzleistungen) sowie Preise an, welche den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jede dieser Leistungen ein rechtlich selbständiges Angebot bzw. bei Annahme ein selbständiger individueller Vertrag vor, es sei denn, dem Angebot bzw. Einzelvertrag ist ausdrücklich zu entnehmen, dass der Verkäufer einen Vertrag über die Gesamtheit aller Leistungen anbieten bzw. abschließen will. Wird im Angebot des Verkäufers bzw. im Vertrag neben Einzelpreisen ein Gesamtpreis für mehrere Leistungen ausgewiesen, genügt dies alleine nicht für die Annahme eines Angebots bzw. eines Vertrages über die Gesamtheit aller Leistungen.

2. Ausführung der Leistungen des Verkäufers

2.1 Der Verkäufer wird die Ladelösung entsprechend der im Vertrag angegebenen Lieferart (Anlieferung oder Abholung) an den Kunden liefern oder die Ladelösung zur Abholung zur Verfügung stellen.

2.2 Sofern der Verkäufer mit der Installation beauftragt wurde, wird der Verkäufer die Lieferung an den Kunden ausführen und durch seinen Partner für die fachgerechte Installation und die Herbeiführung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Ladelösung sorgen und die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen, sofern der Kunde nach Ziff. 1.5 die hierfür notwendige Vollmacht erteilt. Die fachgerechte Ausführung der Installation ist abgeschlossen, sobald alle Haupt- und Zusatzkomponenten der Ladelösung montiert sind und deren Betrieb möglich ist. Die Erbringung der Installation wird mit einem Abnahmeprotokoll in Textform dokumentiert.

2.3 Sofern weitere Zusatzleistungen (z. B. Unterstützung des Kunden bei der Beschaffung öffentlicher Finanzierungshilfen oder Fördermitteln, Unterstützung bei einer notwendigen Bauplanung und Bauanträgen, Unterstützung bei einer Herstellergarantieabwicklung) vom Kunden beauftragt wurden, sind diese nicht Bestandteil der Lieferung und Installation der Ladelösung. Sie können zeitgleich mit dem Vertrag ggf. aber auch gesondert in Textform abgeschlossen werden.

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen, wie z. B. der Partner für eine vom Kunden beauftragte Installation.

2. Ausführung der Leistungen des Verkäufers

2.1 Der Verkäufer wird die Ladelösung entsprechend der im Vertrag angegebenen Lieferart (Anlieferung oder Abholung) an den Kunden liefern oder die Ladelösung zur Abholung zur Verfügung stellen.

2.2 Sofern der Verkäufer mit der Installation beauftragt wurde, wird der Verkäufer die Lieferung an den Kunden ausführen und durch seinen Partner für die fachgerechte Installation und die Herbeiführung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Ladelösung sorgen und die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen, sofern der Kunde nach Ziff. 1.5 die hierfür notwendige Vollmacht erteilt. Die fachgerechte Ausführung der Installation ist abgeschlossen, sobald alle Haupt- und Zusatzkomponenten der Ladelösung montiert sind und deren Betrieb möglich ist. Die Erbringung der Installation wird mit einem Abnahmeprotokoll in Textform dokumentiert.

2.3 Sofern weitere Zusatzleistungen (z. B. Unterstützung des Kunden bei der Beschaffung öffentlicher Finanzierungshilfen oder Fördermitteln, Unterstützung bei einer notwendigen Bauplanung und Bauanträgen, Unterstützung bei einer Herstellergarantieabwicklung) vom Kunden beauftragt wurden, sind diese nicht Bestandteil der Lieferung und Installation der Ladelösung. Sie können zeitgleich mit dem Vertrag ggf. aber auch gesondert in Textform abgeschlossen werden.

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen, wie z. B. der Partner für eine vom Kunden beauftragte Installation.

3. Leistungszeiten des Verkäufers

3.1 Maßgeblich sind ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich genannten und, hierzu vorrangig, die zwischen dem Kunden und dem Partner des Verkäufers abgestimmten Leistungstermine oder Leistungsfristen. Der Kunde kann den Verkäufer vier Wochen nach Überschreitung eines Leistungstermins oder einer Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten. Falls der Verkäufer einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Leistungstermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Leistungsfrist schuldhaft nicht einhält, oder wenn der Verkäufer aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung des Verkäufers setzen. Wenn der Verkäufer diese Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Der Verkäufer verpflichtet sich, abnahmehindernde oder im Abnahmeprotokoll vermerkte Mängel, die nicht abnahmehindernd sind, innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen zu beseitigen, es sei denn, dies erfordert die Bestellung von Materialien, deren Beschaffung länger als diese 7-Tage-Frist dauert und dem Kunden wurde dies in Textform unverzüglich angezeigt. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, die Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der erforderlichen Materialien aufzuheben.

3.3 Der Verkäufer ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

3.4 Die Leistungspflicht des Verkäufers ruht, wenn und solange der Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Mitwirkungspflichten (Ziff. 1.5 dieser AGB) und Zahlungspflichten (Ziff. 4 dieser AGB), nicht nachkommt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot des Verkäufers.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer, kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und alleine auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurück­behaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegen­forderungen ausüben, die auf demselben individuellen Vertrag beruhen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Verkäufer behält das Eigentum an den einzelnen Bauteilen bzw. der errichteten Ladelösung bis zur vollständigen Zahlung der aus dem Vertrag mit dem Kunden zustehenden Forderungen. Der Kunde darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht über die Bauteile bzw. die errichtete Ladelösung verfügen und diese Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

5.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei der Bestellung in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Eigentumsvorbehalt für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich der in Verbindung mit der Bestellung stehenden Forderungen.

5.3 Bei Zugriffen Dritter auf die von dem Verkäufer unter noch bestehendem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren – insbesondere im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher – ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von dem Verkäufer hinzuweisen. Der Kunde hat den Verkäufer darüber unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann.

6. Gefahrtragung

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ladelösung bzw. deren Komponenten geht mit Lieferung auf den Kunden über. Hat der Kunde die Installation mitbeauftragt, geht die Gefahr mit Installation und Probebetrieb der Ladelösung, spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht im letzten Fall die Gefahr ebenfalls mit der Übergabe der Ladelösung über.

6.2 Hat der Kunde die Installation mitbeauftragt, wird der Kunde im Zeitraum zwischen Übergabe und Gefahrübergang eine sichere Aufbewahrung der Ladelösung sicherstellen.

7. Sach- und Rechtsmängelgewährleistung

7.1 Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, stehen dem Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zu, soweit die Ziffn. 7.2 bis 7.7 nicht Abweichendes vorsehen. Ist der Kunde Unternehmer, so wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein (1) Jahr ab Lieferung bzw. – soweit die Installation beauftragt ist – ab Abnahme verkürzt. Vorstehende Fristverkürzung gilt jedoch nicht für mangelbedingte Schadensersatzansprüche aufgrund grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Eine geringfügige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stellt keinen von der Gewährleistung des Verkäufers abgedeckten Mangel dar. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, sofern er selbst oder Dritte (abgesehen von dem Partner) Veränderungen an der Ladelösung bzw. deren Komponenten vorgenommen hat; dies gilt dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der betreffende Mangel nicht auf vorgenommene Änderungen an der Ladelösung zurückzuführen ist.

7.3 Werden dem Verkäufer seitens des Kunden bei einem Gewährleistungsfall falsche Angaben übermittelt oder ein Mangel gemeldet, der sich später nicht bestätigt, so haftet der Kunde für die daraus resultierenden Kosten (bspw. Handwerkerkosten).

7.4 Eine etwaige Garantie des Herstellers für die Ladelösung besteht zusätzlich zu der vom Verkäufer nach dieser Ziffer eingeräumten Gewährleistung. Der Verkäufer haftet nicht für Herstellergarantien, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers hinausgehen. Diesbezüglich muss sich der Kunde selbst mit den jeweiligen Herstellern auseinandersetzen, es sei denn, der Kunde hat den Verkäufer mit der Unterstützung bei der Herstellergarantieabwicklung beauftragt. Soweit hierfür erforderlich und rechtlich möglich, wird der Verkäufer Ansprüche gegen Hersteller an den Kunden abtreten.

7.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien oder Mitwirkungsleistungen.

7.6 Offensichtliche Mängel muss der Kunde nach Übergabe bzw. Montage der Anlage (sofern Installation vereinbart ist) in Textform anzeigen.

7.7 Der Kunde gewährt dem Verkäufer bzw. den Partnern den für Installations-, Mängel- oder Schadensbeseitigungsmaßnahmen erforderlichen Zugang. Im Fall von dringend erforderlichen Maßnahmen ist von beiden Parteien sicherzustellen, dass diese auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten erfolgen können.

8. Haftung

Die Parteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die die Partei bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Parteien nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt. Der Verkäufer haftet nicht, soweit und solange er an der Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt (Unwetter, Streik, Krieg u. Ä.) oder sonstige Umstände, die er nicht zu vertreten hat und deren Beseitigung ihm nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

9. Selbstbelieferungsvorbehalt und Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Verkäufer ist möglich, wenn er aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Partner oder einen sonstigen Lieferanten trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts die Leistung nicht erhält. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung des Verkäufers von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Der Verkäufer ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt. Alternativ ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, dem Kunden andere zumutbare Leistungen als die vereinbarten anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall ist der Verkäufer erst nach Ablehnung des Angebotes durch den Kunden oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Der Verkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Kunde stimmt der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer diese Daten an einen Partner weiterleitet, um die vom Kunden angeforderten Leistungen zu erbringen. Die hierin enthaltenen Informationen werden ausschließlich für die Verwaltung und Ausführung der Leistungen verwendet. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden des Verkäufers sind unter anderem auf der Website verfügbar oder können postalisch angefordert werden.

10.2 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, nicht weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind Informationen jeglicher Art, ob visuell oder mündlich, in jeglichem Medium, die sich auf die Struktur, die Organisation, den Vertrag und das Personal jeder Partei beziehen. Vorbehaltlich der unten genannten Ausnahmen gilt diese Geheimhaltungspflicht für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Abschluss der Leistungen. Der Inhalt der Leistungen sowie Berichte, Informationen, Kostenvoranschläge, die vom Verkäufer und/oder einem seiner Partner im Laufe der Ausführung der Leistungen bereitgestellt werden, sind ebenfalls vertraulich. Diese Dokumente werden dem Kunden ausschließlich für den internen Gebrauch und unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass er sie nicht an Dritte weitergibt oder sie einem Dokument beifügt, das er selbst erstellt. Wenn der Kunde wünscht, dass alle oder ein Teil dieser Dokumente an Dritte weitergegeben und/oder von diesen genutzt werden, muss er den Verkäufer und/oder den Partner vorher in Textform um Erlaubnis bitten.

Die oben genannten Pflichten und Einschränkungen gelten nicht:

  • vertrauliche Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder vor Beginn der Leistung(en) frei erworben wurden;
  • aus anderen Quellen, die keiner Offenlegungspflicht unterliegen, bekannt sind oder bekannt werden; oder
  • aufgrund einer gesetzlichen oder beruflichen Verpflichtung oder auf Verlangen einer Gerichts- oder Regulierungsbehörde, die berechtigt ist, die Offenlegung von vertraulichen Informationen zu verlangen, offengelegt werden müssen.

Vorbehaltlich seiner Geheimhaltungsverpflichtungen behält sich der Verkäufer und/oder einer seiner Partner das Recht vor, Leistungen für Unternehmen zu erbringen, die mit dem Kunden konkurrieren.

11. Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher:

11.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sind Sie Verbraucher, haben Sie das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Raiden Deutschland GmbH
Landaubogen 3 a
81373 München
+49 89 38038122
[email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über Leistungen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

11.2 Die EU stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ seit dem 15.02.2016 eine Online- Plattform zur Streitbeilegung im Online-Handel zur Verfügung. Wir sind dazu verpflichtet, Sie auf diese Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VR hinzuweisen. Unsere E-Mail- Adresse lautet: [email protected]. Wir sind jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11.3 Der Verkäufer empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren Rechts- und Vertragstexte inklusive der E-Mail-Kommunikation zur Dokumentation des jeweiligen Geschäftsvorfalls eigenständig auszudrucken oder abzuspeichern. Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorfall findet durch den Verkäufer nicht statt.

11.4 Der Verkäufer hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne des Art. 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Textform sind nichtig.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Raiden Deutschland GmbH
Landaubogen 3 a
81373 München

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

___________________________
(*) unzutreffendes streichen