EPBD-Countdown: Was jetzt für Ihr Portfolio wichtig ist
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) sieht in Zukunft höhere Anforderungen an die Ausstattung von Immobilien mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vor. Der neue Referentenentwurf vom 05. Mai zur Überführung der EPBD‑Anforderungen in nationales Recht liegt nun vor. Für die Beschlussfassung und die Integration in das bestehende Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat der Gesetzgeber nur noch bis zum 29. Mai Zeit.
Was verändert sich mit dem EPBD für Neu- und Bestandsobjekte
Die EPBD verschiebt die Zielmarke deutlich: Neubauten sollen perspektivisch als „Zero Emission Buildings“ (ZEB) / Nullemissionsgebäude realisiert werden – also ohne direkte CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen und primär versorgt durch erneuerbare Energien.
Auch der Gebäudebestand soll deutlich schneller klimafreundlich werden. Dafür priorisiert die Richtlinie insbesondere Nichtwohngebäude nach dem Prinzip „worst first“: Die energetisch schlechtesten Gebäude sollen zuerst saniert werden. Als Orientierungswerte werden häufig 16 % bis 2030 und 26 % bis 2033 genannt.
Bei Wohngebäuden steht weniger die Einordnung in einzelne Klassen im Vordergrund, sondern die Reduktion des gesamten Energieverbrauchs: Der durchschnittliche Primärenergiebedarf soll bis 2030 um 16 % gegenüber 2020 sinken (teils wird auch ein Ziel von 20 % bis 2030 genannt).
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur wird relevanter
Parallel zur Effizienz verschärft sich der Blick auf E-Mobilitätsinfrastruktur (Vorverkabelung, Ladepunkte, Stellplatzanforderungen – je nach Gebäudetyp und Stellplatzanzahl). Gerade im Bestand wird das ein wiederkehrendes Thema bei Sanierungsanlässen, Nutzungsänderungen und größeren Modernisierungen.
Unser Empfehlung: Bereits jetzt einen Ausbaufahrplan erstellen, in dem Sie prüfen, welche Ihrer Bestandsimmobilien die EPBD-Vorgaben bereits erfüllen und in welchen noch Handlungsbedarf besteht.
Warum sich Immobilienverantwortliche jetzt vorbereiten sollten
- Frist ab 2027: Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit > 20 Stellplätzen kann – abhängig von der finalen Umsetzung – schon ab 2027 Handlungsbedarf entstehen. Frühzeitige Klärung schafft Planungssicherheit.
- Infrastruktur richtig dimensionieren. Netzanschluss, Elektroinfrastruktur und Lastmanagement entscheiden über Ladeleistung und Skalierbarkeit. Ein smartes System ist ein Muss.
- GEIG-konform mit sicherem Betrieb. Das GEIG gibt die Mindestanforderungen vor. Entscheidend sind aber die Sicherheit im Gebäude durch Monitoring und regelmäßige Wartung und einfaches Laden für Nutzer durch u.a. eine transparente Abrechnung. Sorgen Sie daher für einen zuverlässigen Betrieb der Infrastruktur.
ChargeGuru erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Ausbauplan auf, der zu den Anforderungen heute und morgen passt. Von der Planung über Installation bis zum zum Betrieb sind wie Ihr Partner auf dem Weg zu einer zukunftssicheren Ladeinfrastruktur.
Die Konsequenzen: Was bedeutet das konkret für den Markt?
Ladeinfrastruktur wird Teil der Immobilienstrategie
Ladeinfrastruktur ist nicht mehr nur ein Nice-To-Have, sondern wird zunehmend Bestandteil regulatorischer Anforderungen und ein Baustein, um Gebäude zukunftsfähig zu halten – insbesondere dort, wo Stellplätze vorhanden sind und Nutzer (Wohnen oder Büro) entsprechende Erwartungen entwickeln.
Portfoliosteuerung braucht einen Ausbaufahrplan
Ein wiederkehrender Best-Practice-Schritt ist ein Ausbaufahrplan pro Gebäude/Portfolio:
- Ist-Zustand (Ausbaustufe, Stellplätze, Netzkapazität, Bedarf)
- Zielbild (Anforderungsprofil EPBD/GEIG, Zeitachse, CAPEX/OPEX)
- Priorisierung („worst first“, Wirtschaftlichkeit, strategische Assets)
- Umsetzungsfahrplan (Portfolioanalyse, Bauphasen, Mieterkommunikation)
Nachhaltigkeit wird ein harter Werttreiber
Energieeffizienz und CO₂-Reduktion werden zunehmend zu Werttreibern: für Vermietbarkeit, Exit-Fähigkeit, Finanzierungskonditionen und ESG-Compliance. Schlechte energetische Qualität kann stärker zum Risiko werden (Stranding-Risiko, CapEx-Druck, Miet-/Nutzungshemmnisse).
Am 29. Mai 2026 wird es konkret – die Vorbereitung beginnt jetzt
Die EPBD-Novelle ist mehr als ein regulatorisches Update: Sie verändert, wie Gebäude bewertet, modernisiert und geplant werden. Wer jetzt strukturiert vorgeht – mit Portfolio-Screening, Ausbaufahrplan, datenbasierter Priorisierung und einem klaren Konzept für Ladeinfrastruktur – reduziert Risiken und macht Immobilien zukunftsfähig.
Was jetzt zu tun ist: Portfolio-Screening starten
Gebäude identifizieren. Gemeinsam mit ChargeGuru einen Ausbaufahrplan entwickeln. Beriet für die Zukunft aufstellen.


